Anpassung bei der Finanzierung von Anlässen

 

Die letzte Ausgabe der Piazzetta (siehe unten) bringt uns eine unangenehme Nachricht.
Wir werden keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten, um unsere jährlichen Ausflüge zu organisieren. 

 

Die Gründe für diese Kehrtwende seitens der Swisscom sind : 

 

Auch 2027 profitieren pensionierte Mitarbeitende von Swisscom von zahlreichen Wertschätzungsangeboten. Einzig die Finanzierung von Anlässen und Ausflügen können wir aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leider nicht mehr unterstützen.

Die Verbundenheit mit den pensionierten Mitarbeitenden hat bei Swisscom einen hohen Stellenwert. Denn über viele Jahre haben sie mit ihrem Engagement, ihrem Wissen und ihrer Loyalität entscheidend zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Als Zeichen dieser Wertschätzung profitieren pensionierte Kolleginnen und Kollegen weiterhin von zahlreichen Leistungen. Dazu zählen die monatlichen Fringe Benefits von CHF 50 (Abzug auf der Telefonrechnung), vergünstigte Tickets für Veranstaltungen, der kostenlose Eintritt ins Museum für Kommunikation sowie wechselnde Treueangebote und Gewinnspiele im Rahmen von Swisscom Benefits.

Rahmenbedingungen verändern sich

Gleichzeitig steht die Branche vor tiefgreifenden Veränderungen. Technologien entwickeln sich rasant, die Erwartungen der Kundinnen und Kunden steigen. Gefragt ist immer mehr Leistung – zu immer tieferen Preisen. Entsprechend sinken die Umsätze – kumuliert hat sich der Telekomumsatz in den letzten zehn Jahren um CHF 1,6 Milliarden reduziert.

Um diesem Rückgang entgegenzuwirken, hat Swisscom in den vergangenen zehn Jahren sehr grosse Sparanstrengungen unternommen. Wir gehen davon aus, dass sich der Umsatzrückgang fortsetzen wird – auch in diesem Jahr um voraussichtlich über CHF 100 Millionen. Um langfristig erfolgreich zu bleiben, müssen wir deshalb Ausgaben in allen Bereichen genau prüfen und nun auch bei den Pensionierten eine Anpassung vornehmen. Ab 2027 können wir leider Anlässe und Ausflüge nicht mehr finanziell unterstützen.

Was bleibt

Unverändert bleiben nicht nur die oben genannten Fringe Benefits. Auch am Budget, das die regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für persönliche Treffen oder kleine Gesten wie Geburtstagskarten nutzen, ändert sich nichts. Bestehen bleibt auch die Zuteilung neuer Pensionierter zu den jeweiligen Sektionen sowie der persönliche Austausch.

Wir danken Euch für das Verständnis

 

 


COMPLAN : Einmalige Zusatzzahlung für Rentenbeziehende

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht vor, dass Rentenbeziehende bei guter finanzieller Lage einer Pensionskasse an freien Mitteln beteiligt werden sollen. Der Stiftungsrat von comPlan hat dieses Thema in den letzten Quartalen intensiv beraten und am 12. September 2025 ein Beteiligungsraster verabschiedet. Es ermöglicht eine Beteiligung der Rentenbeziehenden an den Erträgen der Vermögensanlagen.  

Das Raster wird dem Stiftungsrat jährlich als Handlungsempfehlung vorgelegt und ist Teil eines Gesamtkonzepts, das auch die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten und das Vorgehen in einem (wenig wahrscheinlichen) Sanierungsfall umfasst.  

Da aktive Versicherte Anlagerisiken ohne Zinsgarantie tragen, hat die Verzinsung ihrer Altersguthaben weiterhin Priorität. Gleichzeitig möchten wir Rentenbeziehende an einer positiven Entwicklung beteiligen. Dafür stehen zwei Instrumente zur Verfügung: 

1. Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung (Teuerungsausgleich) 

  • Die Prüfung über eine Anpassung an die Teuerung basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).  
  • Beobachtungszeitpunkt: September; betrachtet wird die Veränderung gegenüber dem September des Vorjahres (Jahresbetrachtung).  
  • Der Teuerungsausgleich entspricht maximal der Jahresteuerung. Bei einer Jahresteuerung unter 0.5% erfolgt kein Teuerungsausgleich. Diese Mindestvorgabe vermeidet Anpassungen von Kleinbeträgen und erlaubt, freie Mittel gezielt für Massnahmen mit spürbarer Wirkung (siehe Ziffer 2) einzusetzen. 
  • Nicht gewährte Teuerungsausgleiche werden in den Folgejahren nicht kumulativ nachgeholt.   

2. Einmalzahlungen 

  • Sind abhängig von den verfügbaren freien Mitteln; können unabhängig von einem Teuerungsausgleich ausgerichtet werden. 
  • Die Einmalzahlung liegt in der Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten. Als Referenz dient die aktuell ausgerichtete Monatsrente.  
  • Die Höhe wird abgestuft nach Zeitpunkt des Rentenbeginns bzw. dem zugrunde liegenden Umwandlungssatz festgelegt, um den unterschiedlichen Umwandlungssätze vergangener Jahrgänge – und damit dem garantierten Leistungsversprechen – Rechnung zu Tragen. 

Voraussetzung für beide Instrumente ist eine gute finanzielle Lage von comPlan und das Erreichen des Zielwerts der Wertschwankungsreserve. Beschlossene Massnahmen werden unter Vorbehalt der revidierten Jahresrechnung jeweils ab April wirksam.  

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 beschlossen, keinen Teuerungsausgleich zu gewähren, da die Jahresteuerung unter 0.5% liegt. Dank der guten finanziellen Lage von comPlan hat der Stiftungsrat eine einmalige Zusatzzahlung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Zahlung erfolgt am 15. April 2026 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente. Die Höhe der Zusatzzahlung bewegt sich in einer Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten und berücksichtigt die unterschiedlichen Umwandlungssätze zum Zeitpunkt der Pensionierung. 

 

 


PIAZZETTA Ausgabe Mai 2026


Gemeinsam für eine starke Swisscom