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Wegweisend für die ganze Branche ist ein Leiturteil des Bundesgerichts von Mitte März zu 5G. Im bernischen Steffisburg erhoben Privatpersonen Einspruch gegen ein Ausbauprojekt von Swisscom. Die Kläger stellten unter anderem die geltenden Grenzwerte, die Berechnungsmethoden und die Abnahmemessungen in Frage. Das Bundesgericht hat die eingebrachten Grundsatzfragen beantwortet und in seinem Urteil unter anderem festgehalten, dass die aktuelle Rechtsgrundlage das Vorsorgeprinzip nicht verletzt und die vom Bund empfohlene Messung der Mobilfunkstrahlung angemessen ist. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung aber auch an die Behörden, aktuell blockierte Baugesuche freizugeben. |
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Beschwingte Grüsse Stefan Nünlist, Leiter Unternehmenskommunikation |
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